Statuten Grüne Zuchwil
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Grüne Zuchwil besteht ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Art. 60ff. mit Sitz in Zuchwil.
Art. 2 Zweck
Zweck der Grünen Zuchwil ist die Vertretung grüner Interessen in der Politik der Gemeinde.
Art. 3 Mitgliedschaft
Jede Person, die sich mit den Zielen der Grünen einverstanden erklärt, kann die Mitgliedschaft bei den Grünen Zuchwil beantragen.
Art. 4 Austritt
Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erklärt werden.
Art. 5 Ausschluss
Wenn ein Mitglied gegen die Interessen der Grünen Zuchwil verstösst, kann es vom Vorstand ausgeschlossen werden. Gegen den Entscheid kann innert Monatsfrist seit dessen Mitteilung zu Handen der Mitgliederversammlung schriftlich rekurriert werden.
Art. 6 Organe
Organe der Grünen Zuchwil sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle
Art. 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Grünen Zuchwil. Jedes Mitglied verfügt an der Mitgliederversammlung über eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stimmberechtigten, soweit diese Statuten nichts anderes bestimmen. Bei Stimmengleichheit bei Abstimmungen entscheidet die/der Vorsitzende mit Stichentscheid. Bei Stimmengleichheit bei Wahlen entscheidet das Los.
Der Mitgliederversammlung stehen folgende Kompetenzen zu:
- Wahl der Präsidentin / des Präsidenten oder Co-Präsidiums, des Vorstandes, der Revisionsstelle
- Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung
- Jährliche Festsetzung des Mitgliederbeitrages
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. Ein Fünftel der Mitglieder können die Einberufung der Mitgliederversammlung unter der Angabe von Traktanden verlangen.
Art. 8 Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils ein Jahr gewählt.
Art. 8.1
Der Vorstand besteht aus:
- Präsidium und Vizepräsidium oder Co-Präsidium
- Kassierin bzw. Kassier
Art. 8.2
Der Vorstand hat insbesondere folgende Kompetenzen
- Nomination der Gemeinderats-KandidatInnen.
- Nomination der KandidatInnen für die verschiedenen Kommissionen der Einwohnergemeinde Zuchwil.
Art. 8.3
Der Vorstand tagt regelmässig bei Bedarf.
Dem Vorstand obliegt die politische und organisatorische Leitung der Grünen Zuchwil. Er erledigt die laufenden Geschäfte und vertritt die Grünen Zuchwil nach aussen. Er arbeitet bei politischen Fragen mit den betroffenen Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern zusammen.
Art. 9 Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für ein Jahr eine Revisorin, bzw. einen Revisor. Sie, bzw. er kontrolliert die Rechnungsführung und erstattet der Mitgliederversammlung einmal jährlich Bericht.
Art. 10 Mitgliederbeiträge und Finanzierung
Die Grünen Zuchwil erheben jährlich einen Mitgliederbeitrag von maximal Fr. 100.–
Weitere Finanzquellen
- Spenden
- Abgaben von Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern gemäss Richtlinien
Art. 11 Haftung
Für die Verbindlichkeit haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder über die Höhe eines Jahresbeitrags hinaus ist ausgeschlossen.
Art. 12 Statutenrevision
Diese Statuten können von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelsmehr der anwesenden Mitglieder abgeändert werden.
Art. 13 Auflösung und Fusion
Die Auflösung der Grünen Zuchwil oder deren Fusion mit einer andern Gruppierung kann von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelsmehr der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Art. 14 Inkrafttreten
Die vorliegenden Statuten treten sofort nach ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung vom 31. Januar 2017 in Kraft.